Gestaltungsmöglichkeiten
- Einzeltestament und gemeinschaftliches Testament
- Erbvertrag und Vermächtnis
- Testamentsvollstreckung
- Übergabevertrag und vorweggenommene Erbfolge
- Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
Notar
Durch Testament, Erbvertrag oder Übergabevertrag lassen sich Vermögensnachfolge und familiäre Interessen rechtzeitig ordnen.
Wer seine Nachfolge früh gestaltet, kann Streit vermeiden, Angehörige absichern und klare Zuständigkeiten schaffen. Der Notar achtet darauf, dass der Wille rechtssicher formuliert und beurkundet wird.