Scheidungsfolgenvereinbarung
Vereinbarungen zu Zugewinn, Versorgungsausgleich oder Ehegattenunterhalt müssen in vielen Fällen beurkundet werden, damit sie wirksam und durchsetzbar sind.
Der Notar ist zur Neutralität verpflichtet und bespricht die Regelung mit beiden Beteiligten. Ziel ist eine verständliche, faire und tragfähige Lösung.