Notar

Familienrecht beim Notar

Bei Eheverträgen, Partnerschaftsverträgen und Scheidungsfolgenvereinbarungen schafft eine klare Beurkundung Rechtssicherheit für beide Seiten.

Scheidungsfolgenvereinbarung

Vereinbarungen zu Zugewinn, Versorgungsausgleich oder Ehegattenunterhalt müssen in vielen Fällen beurkundet werden, damit sie wirksam und durchsetzbar sind.

Der Notar ist zur Neutralität verpflichtet und bespricht die Regelung mit beiden Beteiligten. Ziel ist eine verständliche, faire und tragfähige Lösung.

Weitere Gestaltungen

  • Ehevertrag
  • Trennungs- und Scheidungsvereinbarung
  • Partnerschaftsvertrag
  • Regelungen zu Vermögen und Versorgungsausgleich