Wir beraten Sie umfassend in allen Anwaltssachen und vertreten Sie ggf. vor Gericht.

 

  • Verkehrsunfall
  • Familienrecht
  • Erbrecht
  • Strafrecht
  • Bußgeldangelegenheiten
  • Verwaltungsrecht
  • Zivilrecht (z. B. Forderungsangelegenheiten)

 

 

Eine Möglichkeit, uns Ihr Anliegen vorzubringen besteht darin, mit uns einen persönlichen Termin zu vereinbaren. Dazu rufen Sie am besten unter 06062/2001 an oder senden eine Anfrage per eMail.


 

Zu den Kosten ist zu sagen, dass diese gesetzlich genau geregelt sind. Bei uns zahlen sie nur die gesetzlichen Mindestgebühren gem. RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz).

Sofern sie finanziell nicht in der Lage sind diese Kosten zu tragen besteht die Möglichkeit Verfahrenskostenhilfe für sie zu beantragen.

 

 

Wird Verfahrenskostenhilfe gewährt, trägt die Staatskasse Ihre Kosten, mit Ausnahme der gegnerischen Anwaltskosten im Falle des Unterliegens.

Wir beraten Sie betreffend der Verfahrenskostenhilfe und stellen ggf. für Sie den notwendigen Antrag. Dazu müssen von Ihnen Ihre Vermögensverhältnisse gegenüber dem Gericht offengelegt werden:

 

Bitte laden Sie dazu die PdF Datei " VKH Formular " in der Rubrik "Formulare" herunter und füllen es, soweit Sie können aus.

 

 

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Copyright Rechtsanwalt Sebastian Hering